Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier
Formen von Disziplinarmaßnahmen, Aspekte einer Abmahnung


Disziplinarmaßnahmen stellen ein wichtiges Instrument dar, um einen Mitarbeiter wieder zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten anzuhalten. Zeigt die entsprechende Maßnahme keine Wirkung, so ist sie Ausgangspunkt zu weitergehenden Maßnahmen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Die anwaltliche Beratung erstreckt sich auf:

Voraussetzungen prüfen, Mitwirkung bei Form und Inhalt

Formen von Disziplinarmaßnahmen:


Aspekte einer Abmahnung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:


Insbesondere bei einer Abmahnung sollte ein Arbeitgeber auf deren Rechtswirksamkeit achten, denn sie ist unmittelbare Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Sofern der leistungsbezogene Bereich und nicht der Vertrauensbereich betroffen ist, ist eine Abmahnung im Regelfall Wirksamkeitsvoraussetzung für eine derartige Kündigung. Kündigt der Arbeitgeber in diesem Bereich ohne vorherige (erfolglose) Abmahnung, so läuft er Gefahr, dass die Kündigung unwirksam ist. Mit hohen Abfindungsforderungen im Gegenzug für eine Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss gerechnet werden. Hieran zeigt sich, dass der Arbeitgeber auch eine Abmahnung korrekt vorbereiten und deren Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllen sollte.
Im Gegenzug sollte ein Arbeitnehmer eine zu Unrecht erklärte Abmahnung angreifen, damit der Arbeitgeber nicht hierauf gestützt später eine Kündigung erklärt. Zwar kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Abmahnung auch später noch geltend machen, aber er läuft Gefahr, dass dies nach der zwischenzeitlich verstrichenen Zeit nicht mehr so leicht möglich ist.