Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier

Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht – Arbeitszeitmodelle, Vergütungsmodelle, betriebliche Bündnisse, Datenschutz, Diskriminierung, Mobbing

Im Arbeitsrecht zeichnen sich eine Reihe neuer Entwicklungen und Ausprägungen ab.

Klassische Themenbereiche wie Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle sind aufgrund immer neuer Anforderungen (z.B. Flexibilisierung, Globalisierung) ständig weiterzuentwickeln.

Nicht nur die Gebiete, wie z.B. Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht etc., sind heutzutage Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, sondern auch neuere Entwicklungen, wie z.B. Diskriminierung und Mobbing werfen rechtliche Fragen auf, während das Thema Datenschutz im Hinblick auf die neuen Medien Brisanz erhält. Die Forderung nach betrieblichen Bündnissen für Arbeit bringt die rechtliche Diskussion in Gang.

Datenschutz

Personenbezogene Daten von Arbeitnehmern werden vor missbräuchlicher Verwendung geschützt. Insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz enthält Vorgaben zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen. Für viele Unternehmen stellen sich auch Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Mail und Internet durch die Mitarbeiter zu privaten Zwecken: Ist es besser, die Privatnutzung generell zu verbieten? Kann die einmal erlaubte Privatnutzung später eingeschränkt oder verboten werden? Ist der Arbeitgeber zu Kontrollen befugt? Wie ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verfahren?

Diskriminierung am Arbeitsplatz

In das Bewusstsein gerückt ist das Thema Diskriminierung insbesondere durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Teilzeitbeschäftigung. Regelungen, die Teilzeitbeschäftigte benachteiligten, wurden als unzulässige Diskriminierung von Frauen (die den überwiegenden Teil von Teilzeitbeschäftigten ausmachen) angesehen. Angesichts einer in nationales Recht umzusetzenden EU-Richtlinie, die ein Diskriminierungsverbot wegen der Religion und Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung enthält, werden Fragen zu unzulässiger Diskriminierung künftig verstärkt auftreten.

Mobbing

Auch Rechtsstreitigkeiten wegen Mobbings nehmen zu. Fühlen sich Arbeitnehmer im Arbeitsalltag zunehmend belastet, entwickeln sie Abwehrmechanismen, die sich in Mobbing - beispielsweise durch Schuldzuweisungen an andere, persönliche Angriffe, Intrigen etc. - äußern können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Er muss daher Mobbing unterbinden und gegen mobbende Arbeitnehmer vorgehen.