Kanzlei für Arbeitsrecht Schweier
Forensik – Vertretung der Mandanten vor Gericht


Recht zu haben ist das eine, Recht zu bekommen das andere.
Manchmal ist hierzu die Inanspruchnahme der Gerichte erforderlich.

Forensik bedeutet die Vertretung der Mandanten vor Gericht. In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es Urteils- verfahren (z.B. im Falle der Erhebung einer Kündigungsschutzklage) und Beschlussverfahren (z.B. bei der Klärung der Frage, ob dem Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht zusteht).


Die Arbeitsgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen:
  III. Instanz (Revisionsinstanz): Bundesarbeitsgericht (Erfurt)
  II. Instanz (Berufungsinstanz): Landesarbeitsgerichte
I. Instanz: Arbeitsgerichte

Kristina Schweier ist beim Amtsgericht München, den Landgerichten München I und II sowie beim Oberlandesgericht München zugelassen. Sie darf in Deutschland vor sämtlichen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht auftreten.